Zulassungsvoraussetzungen
- Hochschulzugangsberechtigung.
- Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiengangs von mindestens sechs Semestern, in dem mindestens 240 Leistungspunkte erworben wurden. Dabei können - sofern in dem absolvierten rechtswissenschaftlichen Studiengang nur 180 ETCS erworben wurden - bis zu 60 Leistungspunkte aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden. Im Ausland erworbene Abschlüsse können anerkannt werden.
- Einschlägige Berufserfahrung im wirtschafts-, steuer- oder strafrechtlichen Bereich bis zum Studienbeginn von insgesamt mindestens einem Jahr, bei der selbstständig rechtliche Problemstellungen bearbeitet wurden. Hierzu zählen insbesondere auch Praktika sowie Stationen im Referendariat, die Beschäftigung als wiss. Mitarbeiterin oder Mitarbeiter in Kanzleien/an der Universität/bei Unternehmen und bei Behörden.
Kosten
Die Studiengebühren für das gesamte Studium betragen 8.700,- €. Bei Bewerbung bis zum 30.04. eines Jahres erhalten Sie einen Frühbucherrabatt von 400 ,- €. In den Studiengebühren sind die Kosten für die Teilnahme an den Veranstaltungen und Prüfungen, die Studienunterlagen und Studienbetreuung enthalten.
Hinzu kommen die persönlichen Kosten für Anreise, Unterkunft, Verpflegung, Gesetzessammlungen, Druck und Bindung der Masterarbeit etc.
Für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Abschlüssen
Im Ausland erworbene Abschlüsse werden vom Zulassungsausschuss anhand der von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der Kultusministerkonferenz zur Verfügung gestellten Bewertungsvorschläge innerhalb der Datenbank anabin eingestuft. Bewerberinnen und Bewerber, die weder ihren ersten berufsqualifizierenden Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang noch ihre Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben haben, müssen einen Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache gemäß der Ordnung der Universität zu Köln für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) in der jeweils geltenden Fassung erbringen.