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Zulassungsvoraussetzungen


  1. Hochschulzugangsberechtigung.
  2. Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiengangs von mindestens sechs Semestern, in dem mindestens 240 Leistungspunkte erworben wurden. Dabei können - sofern in dem absolvierten rechtswissenschaftlichen Studiengang nur 180 ETCS erworben wurden - bis zu 60 Leistungspunkte aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden. Im Ausland erworbene Abschlüsse können anerkannt werden.
  3. Einschlägige Berufserfahrung im wirtschafts-, steuer- oder strafrechtlichen Bereich bis zum Studienbeginn von insgesamt mindestens einem Jahr, bei der selbstständig rechtliche Problemstellungen bearbeitet wurden. Hierzu zählen insbesondere auch Praktika sowie Stationen im Referendariat, die Beschäftigung als wiss. Mitarbeiterin oder Mitarbeiter in Kanzleien/an der Universität/bei Unternehmen und bei Behörden.

Kosten


Die Studiengebühren für das gesamte Studium betragen 8.700,- €. Bei Bewerbung bis zum 30.04.2026 erhalten Sie einen Frühbucherrabatt von 400 ,- €. In den Studiengebühren sind die Kosten für die Teilnahme an den Veranstaltungen und Prüfungen, die Studienunterlagen und Studienbetreuung enthalten.

Die Studiengebühren sind nach der Zulassung innerhalb von 30 Tagen zu entrichten. Die Studiengebühren können ab dem Studienjahr 2026/27 auf Wunsch auch gestaffelt entrichtet werden: Nach der Zulassung ist zunächst innerhalb von 30 Tagen ein Betrag von 3.300 € (mit Frühbucherrabatt: 2.900 €) zu überweisen; von Januar 2027 bis einschließlich September 2027 erfolgt die Zahlung in neun monatlichen Raten zu jeweils 600 €.

Hinzu kommen die persönlichen Kosten für Anreise, Unterkunft, Verpflegung, Gesetzessammlungen, Druck und Bindung der Masterarbeit etc.

Für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Abschlüssen


Im Ausland erworbene Abschlüsse werden vom Zulassungsausschuss anhand der von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der Kultusministerkonferenz zur Verfügung gestellten Bewertungsvorschläge innerhalb der Datenbank anabin eingestuft. Bewerberinnen und Bewerber, die weder ihren ersten berufsqualifizierenden Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang noch ihre Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben haben, müssen einen Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache gemäß der Ordnung der Universität zu Köln für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) in der jeweils geltenden Fassung erbringen.

NEU: Teilstipendien im Studienjahr 2026/27

Der DZWiSt e.V. vergibt für das Studienjahr 2026/27 gemeinsam mit dem berufsbegleitenden LL.M.-Studiengang Wirtschaftsstrafrecht der Universität zu Köln vier Teilstipendien im Wert von je 1250 Euro zur Förderung besonders leistungsstarker, förderbedürftiger und motivierter Studierender.

Die Vergabe erfolgt nach einem kombinierten Auswahlmodell unter Berücksichtigung insbesondere:
- der bisherigen fachlichen und/oder beruflichen Qualifikation,
- finanzieller, familiärer und/oder sozialer Gesichtspunkte,
- der Motivation und Passung zum Profil des Studiengangs.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Studierende, deren Studiengebühren vollständig oder überwiegend vom Arbeitgeber übernommen werden.

Für die Bewerbung um ein Teilspiendium bitten wir um Übersendung folgender Unterlagen:
- Motivationsschreiben (max. zwei Seiten),
- freiwillige Einkommensnachweise,
- ggf. ergänzende Unterlagen oder Nachweise.
  
Die Bewerbungsunterlagen für ein Teilstipendium können bis zum 15.8. per E-Mail an 
llm-wistra@uni-koeln.de 
eingereicht werden.

Über die Vergabe entscheidet eine Auswahlkommission bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Studiengangs sowie des DZWiSt e.V.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungen!