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Fristen


Die Zahl der Studienplätze ist in der Regel auf 20 Plätze pro Studienjahr beschränkt. Die Studienplätze eines Studienjahres werden in Bewerbungsrunden vergeben, die (im Jahr 2025) am 15.05. (mit Frühbucherrabatt), 15.06. und 15.07. enden. Fristwahrend ist das Datum des Poststempels. Die Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt in jeder Bewerbungsrunde nach der Gesamtnote des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses unter Berücksichtigung der Berufserfahrung. Sind nach einer Bewerbungsrunde noch freie Plätze vorhanden, werden diese in der jeweils nächsten Bewerbungsrunde vergeben. Bei gleichem Rangplatz entscheidet das Los über die Reihenfolge der Zulassung.

Wir sichern Ihnen eine zügige Prüfung Ihrer Bewerbung zu, sodass Sie bald eine Rückmeldung zum Stand Ihrer Bewerbung vorliegen haben.

Hinweis: Der Studiengang befindet sich im Verfahren der Akkreditierung. Der Zeitplan ist auf einen Start zum Wintersemester 2025/2026 ausgerichtet. Der Studiengang wird nur angeboten werden können bei finaler Bewilligung durch die Universität. Bis zu Ihrer offiziellen Zulassung zu dem Studiengang sind selbstverständlich keine Studiengebühren zu zahlen.

Bewerbung


Im Folgenden finden Sie alle Informationen für Ihre Bewerbung. Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung verbindlich ist. Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bitte fügen Sie Ihrer postalischen Bewerbung die folgenden Unterlagen bei:

Postadresse


Bitte schicken Sie die vollständigen Bewerbungsunterlagen per Post an

Universität zu Köln
Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht

Lehrstuhl Waßmer
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln